Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie müssen in Hamburg wahlberechtigt sein.
Der Online-Dienst „Briefwahlantrag Bundestagswahl“ steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung.
Aufgrund der Bearbeitungszeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die Briefwahlunterlagen Sie rechtzeitig erreichen.
Briefwahl für die Bundestagswahl können Sie noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr persönlich vor Ort in Ihrer zuständigen Wahldienststelle oder der Zentralen Briefwahlstelle beantragen.
Der Online-Dienst ist aktuell nicht verfügbar.
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Sie müssen in Hamburg wahlberechtigt sein.
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bereits beantragt und noch nicht erhalten haben, gehen Sie am Wahlsonntag nicht mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte zum Wahllokal. Da für Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis die Briefwahl vermerkt ist, können Sie dort nicht wählen.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte unverzüglich an Ihre zuständige Wahldienststelle.
Ein Ersatz von Briefwahlunterlagen kann nur in Ihrer zuständigen Wahldienststelle oder der Zentralen Briefwahlstelle erfolgen.
Öffnungszeiten Ihrer Wahldienststelle:
Mo. bis Mi. 08:00 bis 16:00 Uhr
Do. 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 15:00 Uhr
Nur bei plötzlicher Erkrankung (mit Nachweis) oder Ersatzwahlschein:
Sa., 22.02.2025 08:00 bis 12:00 Uhr
Nur bei plötzlicher Erkrankung (mit Nachweis):
So., 23.02.2025 08:00 bis 15:00 Uhr
Öffnungszeiten der Zentralen Briefwahlstelle:
Mo. bis Do. 11:00 bis 19:00 Uhr
Fr., 21.02.2025 11:00 bis 15:00 Uhr
Es fallen keine Gebühren an.
2 Minuten
Die Unterlagen werden Ihnen im Regelfall innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen nach Antragseingang zugestellt. Der Versand beginnt ab dem 7. Februar 2025.
Behörde für Inneres und Sport
Landeswahlamt
Johanniswall 4
20095 Hamburg
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